AGB

Bei Rücktritt vom Vertrag, also der Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, ist dieser gegenüber dem Auftragnehmer zur pauschalen Entschädigungszahlung nach folgender Staffel unwiderruflich verpflichtet:

bis sechs Monate vor Veranstaltung 25%

bis vier Monate vor Veranstaltung 50%

bis zwei Monate vor Veranstaltung 71%

bis vier Wochen und weniger 80%

vom zu erwartenden Umsatz

Bemessen am zu erwartenden Umsatz exklusive Mehrwertsteuer.

Es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Absage durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von € 1.100,00 zzgl. 19% MwSt. binnen 3 Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages. Bei Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber im Zeitraum zwischen Unterzeichnung des Vertrages und 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung aus Gründen, die nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, vereinbaren die Parteien den Verfall des Betrages als pauschale Entschädigungszahlung.

Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich, hinsichtlich der obig vereinbarten pauschalen Entschädigungszahlungen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Kinder werden wie folgt berechnet:

0-3 Jahre ohne Berechnung

4-11 Jahre 50% des Speisenpreises

Ab 12 Jahren 100% des Speisenpreises

Der Auftraggeber haftet für Schäden die durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

Wie z. B. beim Aufbau von Musikanlagen durch einen eigenen D.J.

Mündliche Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt worden sind. Änderungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform und entfalten nur Rechtsbindung, sofern Sie schriftlich vom Auftragnehmer entsprechend festgehalten worden sind.

Wir bitten um Rückgabe des unterzeichneten Vertrages innerhalb von 8 Tagen per Post, per E-Mail oder per Fax. Nach Ablauf dieser Zeit behalten wir uns das Recht frei, den Termin neu zu vergeben. Eine zuvor mündlich gegebene Zusage bindet uns nicht an den Vertrag.

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erklären übereinstimmend, dass für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein sollte, dadurch die übrigen, gültigen Vereinbarungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt werden. Vielmehr verpflichten sich der Auftraggeber und Auftragnehmer, eine etwa unwirksame Erklärung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Als Gerichtsstand wird zwischen den Vertragspartnern das Amtsgericht Hannover bzw. Landgericht Hannover vereinbart.

Allgemeines

Zulieferer, die von Ihnen beauftragt werden, verpflichten sich mindestens drei Tage vor der geplanten Veranstaltung bezüglich der Hausordnung und Lieferzeiten per E-Mail mit uns in Kontakt zu setzen.

Wir sind gehalten, Sie auf die Problematik der Ruhestörung bezüglich der Nachbarschaft aufmerksam zu machen und Sie aus diesem Grund darauf hinzuweisen, dass Musiker und D.J.`s unbedingt den Anordnungen unserer Mitarbeiter bei der Einpegelung bzw. Regulierung der Musiklautstärke Folge leisten müssen. Sollte unseren Anordnungen nicht nachgekommen werden müssen wir selbst dafür Sorge tragen, dass die Lautstärke auf das vertretbare Maß zurückgenommen wird. Bitte haben Sie auch hierfür Verständnis. Aus diesem Grund ist auch im Außenbereich keine Beschallung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA durch den Auftraggeber / Veranstalter (ausgenommen Hochzeits-, Geburtstags- und Privatfeiern) erfolgen muss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gemäß der hygienerechtlichen Verordnung für Lebensmittel keine übrig gebliebenen Speisereste außer Haus geben dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass selbst mitgebrachte Getränke nicht gestattet sind.

Liegen gebliebene Sachen können wir maximal 4 Wochen lagern. Wir möchten Sie daher bitten innerhalb dieses Zeitraumes die Sachen bei uns abzuholen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern nur nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Behörde der Stadt Hannover gestattet ist.

Wir freuen uns auf Ihre Veranstaltung und danken Ihnen schon jetzt für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen.

Mit all diesen Vorgaben wollen wir Ihnen nicht schaden, sondern viel mehr dafür sorgen, dass Ihre Feier bei uns rund um perfekt wird und reibungslos abläuft.

Wir freuen uns auf gemeinsame schöne Stunden mit Ihnen und Ihren Gästen und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.